Überschuss aus einer Steuerversteigerung in Florida zurückholen
Wurde Ihre Immobilie in Florida wegen Grundsteuer versteigert, steht Ihnen oft ein Teil des Erlöses zu. Wir helfen Ihnen, diesen Tax Deed Surplus fristgerecht zu beantragen, auch wenn Sie im Ausland leben oder geerbt haben.
- Zuschlag bei der Versteigerung
- 185,000
- Mindestgebot (Steuern, Zinsen, Kosten)
- − 12,400
- Gebühren des Clerk
- − 150
- Surplus (USD)
- 172,450
Vereinfacht. Pfandgläubiger wie eine Bank werden vor dem Eigentümer bedient.
Ablauf nach § 197.582 Florida Statutes
Versteigerung
Der Clerk of Court versteigert die Immobilie wegen unbezahlter Grundsteuer. Liegt der Zuschlag über dem Mindestgebot, entsteht ein Überschuss.
Surplus Notice
Der Clerk schreibt alle Berechtigten an, die im Grundbuch stehen. Ab dem Datum dieses Schreibens laufen 120 Tage.
Claim
Innerhalb der 120 Tage reichen Sie einen beeidigten, notariell beglaubigten Antrag mit Nachweisen ein.
Prüfung
Nach Fristende hat der Clerk 90 Tage. Er zahlt nach Rangfolge aus oder legt den Fall dem Gericht vor.
Auszahlung
Erst werden Pfandgläubiger bedient, etwa die Bank. Der Rest geht an den früheren Eigentümer.
Geht innerhalb der Frist kein Claim ein, gibt der Clerk das Geld als Unclaimed Property an das Florida Department of Financial Services ab. Der Anspruch des Eigentümers bleibt dort bestehen.
Was wir für Sie tun
- Prüfen, ob es in Ihrem Fall einen Überschuss gibt und wie hoch er ist
- Akte beim Clerk anfordern: Verkaufspreis, Gläubiger, bereits eingegangene Claims
- Claim-Unterlagen nach den Vorgaben des jeweiligen County vorbereiten
- Beglaubigung im Ausland organisieren: Notar, US-Konsulat, Apostille
- Erbfälle: Unterlagen zusammenstellen und, wo nötig, an einen Anwalt in Florida übergeben
- Kontakt mit dem Clerk auf Englisch, bis das Geld ausgezahlt ist
Den Claim unterschreiben Sie selbst. Das Geld zahlt der Clerk direkt an Sie aus. Die Kosten unserer Unterstützung nennen wir Ihnen vorab, auf Anfrage.
Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
- Surplus Notice des Clerk oder Aktenzeichen bzw. Parzellennummer
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis des Eigentums, z. B. alte Deed oder Steuerbescheide
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde
- Bei Erbfall: Sterbeurkunde, Testament, Erbschein, Nachlassunterlagen
- Bei einer Gesellschaft als Eigentümerin: Registerauszug und Vertretungsnachweis
Häufige Fragen
Ich habe die 120 Tage verpasst. Ist das Geld weg?
Für Gläubiger ja, für den früheren Eigentümer nicht. Er kann auch später noch beim Clerk beantragen. Ist das Geld schon an den Staat gegangen, stellen Sie den Antrag beim Florida Department of Financial Services (DFS). Dort gibt es keine Frist.
Können Sie auch den Antrag beim DFS für mich stellen?
Gegen Honorar dürfen beim DFS nur dort registrierte Anwälte, CPAs und Privatermittler aus Florida auftreten. Den Antrag stellen Sie deshalb selbst, kostenlos über fltreasurehunt.gov. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen dafür vorzubereiten.
Mich hat eine Firma angeschrieben und will 30 % oder mehr. Muss ich das annehmen?
Nein. Den Claim können Sie selbst und kostenlos stellen. Unterschreiben Sie keine Abtretung und keine Blanko-Vollmacht, bevor Sie wissen, wie hoch der Überschuss ist und welche Gläubiger vor Ihnen stehen.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Der Clerk prüft erst nach Ablauf der 120 Tage. Danach dauert es je nach County und Unterlagen meist einige Monate. Gibt es mehrere Anspruchsteller, entscheidet ein Gericht. Das dauert länger.
Was kostet das in Ihrem Fall?
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.