Steuern für US-LLCs mit ausländischen Inhabern
Eine US-LLC muss jedes Jahr Erklärungen beim IRS einreichen, auch ohne Umsatz und auch wenn der Inhaber im Ausland lebt. Wir übernehmen das für Sie.
Welche Erklärung Ihre Gesellschaft braucht
Form 5472 + Pro-forma 1120
Ein-Personen-LLC mit ausländischem Inhaber
Pflicht in jedem Jahr mit meldepflichtigen Vorgängen zwischen LLC und Inhaber. Dazu zählen auch Einlagen, Entnahmen und die Gründung selbst. Wer die Meldung versäumt, riskiert 25.000 USD Strafe pro Formular und Jahr.
Form 1065 + Schedule K-1
LLC mit zwei oder mehr Gesellschaftern
Die LLC gilt steuerlich als Partnership. Jeder Gesellschafter erhält eine K-1 mit seinem Gewinnanteil. Bei US-Einkünften ausländischer Gesellschafter kommen Quellensteuer-Formulare dazu (Form 8804/8805).
Form 1120
C-Corporation oder LLC mit Wahl zur Corporation
Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn selbst mit 21 % Bundessteuer. Ausschüttungen an ausländische Gesellschafter unterliegen der Quellensteuer.
Form 1120-S
S-Corporation
Nur möglich, wenn alle Gesellschafter US-Personen sind. Für Ausländer kommt die S-Corporation nicht in Frage.
Form 1040-NR
Ausländischer Inhaber persönlich
Erzielt die LLC Einkünfte aus einer Geschäftstätigkeit in den USA, muss der Inhaber diese meist selbst in den USA erklären.
Was wir übernehmen
- EIN beantragen, auch ohne US-Sozialversicherungsnummer (Form SS-4)
- Jahreserklärung der Gesellschaft: 5472, 1120, 1065 oder 1120-S
- Persönliche Erklärung des Inhabers (1040-NR) und ITIN-Antrag (Form W-7)
- Steuerliche Einordnung prüfen: Hat Ihre LLC Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit?
- Fristverlängerung (Form 7004) und Antworten auf Schreiben des IRS
- Annual Reports und Franchise Tax der Bundesstaaten, z. B. Wyoming, Delaware oder Florida
- Nachholen versäumter Jahre, inklusive Antrag auf Erlass von Strafen
Was wir von Ihnen brauchen
- Gründungsunterlagen (Articles of Organization, Operating Agreement) und EIN-Bescheid (CP 575)
- Kontoauszüge aller Geschäftskonten für das Steuerjahr
- Liste der Zahlungen zwischen Ihnen und der LLC (Einlagen, Entnahmen, Darlehen)
- Kopie Ihres Reisepasses und Ihre Steuer-Identifikationsnummer im Wohnsitzland
- Schreiben des IRS oder des Bundesstaats, falls vorhanden
Die genaue Liste erhalten Sie mit unserem Angebot.
Häufige Fragen
Meine LLC hatte keinen Umsatz. Muss ich trotzdem etwas einreichen?
Ja, meist schon. Die Pflicht für Form 5472 hängt nicht vom Umsatz ab, sondern von Vorgängen zwischen Ihnen und der LLC. Schon das Einzahlen von Gründungskosten oder das Bezahlen der Registered-Agent-Gebühr gilt als solcher Vorgang.
Zahlt meine LLC in den USA Steuern?
Eine Ein-Personen-LLC zahlt als Gesellschaft keine Bundessteuer. Steuer fällt beim Inhaber an, wenn die LLC Einkünfte aus einer Geschäftstätigkeit in den USA hat. Viele Online-Unternehmen mit Kunden weltweit haben keine solchen Einkünfte. Das prüfen wir im Einzelfall.
Ich habe die letzten Jahre nichts eingereicht. Was jetzt?
Holen Sie die Erklärungen nach, bevor der IRS sich meldet. Wir erstellen die fehlenden Jahre und begründen, warum die Meldung zu spät kam. So lässt sich oft ein Erlass der Strafen erreichen, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Beraten Sie auch zur Steuer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Nein. Wir übernehmen die US-Seite. Für Ihr Wohnsitzland brauchen Sie einen Steuerberater vor Ort. Wir stellen ihm gern alle US-Unterlagen zur Verfügung.
Was kostet das in Ihrem Fall?
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.